Im September 2020 wurde der «Werbeleistungsvertrag» in «Agenturleistungsvertrag» umbenannt. Der Grund dafür lag in der Neuausrichtung und Umbenennung der «Allianz Schweizer Werbeagenturen ASW» zum «AGENTURNETZWERK ASW».
Gar nichts. Ob Werbeleistungsvertrag oder Agenturleistungsvertrag: Sie sind inhaltlich identisch. Alle Vereinbarungen auf Basis des «Werbeleistungsvertrag» gelten weiterhin, neue Vereinbarungen werden unter dem neuen Namen «Agenturleistungsvertrag» abgeschlossen.
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprachen: Deutsch Français
Unterschied zur Version 1.0 vom September 2001: Keine inhaltlichen Änderungen, lediglich Umbenennung von «Werbeleistungsvertrag» zu «Agenturleistungsvertrag».
Einzelauftrag zum Agenturleistungsvertrag
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprache: Deutsch
Unterschied zur Version 1.02: Keine inhaltlichen Änderungen, jedoch strukturelle Vereinfachung und übersichtlichere Gliederung.
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprache: Deutsch
Unterschied zur Version 1.0 vom September 2001: Keine inhaltlichen Änderungen, jedoch strukturelle Vereinfachung und übersichtlichere Gliederung.
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprache: Deutsch
Unterschied zur Version 1.0 vom September 2001: Keine inhaltlichen Änderungen, jedoch strukturelle Vereinfachung und übersichtlichere Gliederung.
Projektierungskredit zum Agenturleistungsvertrag
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprache: Deutsch
Unterschied zur Version 1.0 vom Mai 2003: Keine inhaltlichen Änderungen, jedoch strukturelle Vereinfachung und übersichtlichere Gliederung.
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprache: Deutsch
Unterschied zur Version 1.0 vom September 2001: Marginale Änderungen beim Verzicht auf die Geltendmachung der Urheberpersönlichkeitsrechte.